Chef nicht gegrüsst: Kündigungsgrund (Landesarbeitsgericht Köln)?
10. März 2006 - SCHINDLER BOLTZE RechtsanwälteDas Landesarbeitsgericht Köln hat am 29.11.2005 einen wirklich sehr unüblichen Fall entschieden. Das Urteil liegt jetzt im Volltext vor.
SCHINDLER BOLTZE RAe
Partnerschaft
Staatlich anerk. Gütestelle
Tel.: (07 21) 98 96 38-0
Fax: 98 96 38-9
mail@schindlerboltze.de
Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 29.11.2005 einen wirklich sehr unüblichen Fall entschieden. Das Urteil liegt jetzt im Volltext vor.
Besteht in einer Gesellschaft dauerhaft eine Unterbilanz, ohne dass auch eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt, können die Gesellschafter aufgrund der gesellschafterlichen Treuepflicht gehalten sein, Maßnahmen zu ergreifen, um stille Reserven aufzulösen, wenn nur so der Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters ohne Verletzung des § 30 GmbHG erfüllt werden kann.
Wirtschaft:
Juragent Haftung des Geschäftsführers Marke und Wettbewerb WirtschaftsmediationSprache:
AGB-Design INCOTERMS Polen-AuditTechnik:
Datenschutz General Public Licence GPLv3 Softwarelizenzen Webshop