Richtigstellungsansprüche aufgrund Datenschutzrechts gegen die Schufa?
27. November 2006 - RA Steinle LL.M.Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt in §35 Abs. 1 BDSG, daß unrichtige personenbezogene Daten zu berichtigen sind.
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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt in §35 Abs. 1 BDSG, daß unrichtige personenbezogene Daten zu berichtigen sind.
Der Anstieg der Lebenshaltungskosten in Polen ist im September 2006 niedriger ausgefallen als von den Analysten erwartet. Die Inflation beträgt nach aktuellen Angaben des Polnischen Statisitkamtes 1,2 Prozent gegenüber erwarteten 1,3 Prozent. Vor allem die gefallenen Mineralölkosten haben hierzu beigetragen. Zum Jahresende 2006 wird mit einer Inflation von rund 2,0 Prozent gerechnet (mehr). (Schindler)
Wer personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen möchte, bedarf nach §4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hierzu entweder der Erlaubnis durch ein Gesetz oder einer Einwilligung des von der Datenverarbeitung Betroffenen.
(Teil 3)
(Teil 2)
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