Forderungsausfall: Verjährung von Ansprüchen in Polen
30. Dezember 2006 - RA Dr. Schindler, Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtSeit der deutschen Schuldrechtsmodernisierung aus dem Jahre 2002, nach der die Regelverjährung von 30 auf 3 Jahre reduziert wurde (hierzu unsere Pressemitteilung), ist die Anspruchsverjährung aktueller denn je. Zu Ende eines jeden Jahres stehen Unternehmen vor der Gefahr, die Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche zu verlieren.
