Mediziner-Forum Karlsruhe - “Ärztliches Werberecht”.
31. Mai 2007 - RA Boltze, Wirtschaftsmediator (univ.)Am 4. Juli 2007 veranstaltet die GERLING Versicherung in der Technologiefabrik Karlsruhe das Mediziner-Forum:
SCHINDLER BOLTZE RAe
Partnerschaft
Staatlich anerk. Gütestelle
Tel.: (07 21) 98 96 38-0
Fax: 98 96 38-9
mail@schindlerboltze.de
Am 4. Juli 2007 veranstaltet die GERLING Versicherung in der Technologiefabrik Karlsruhe das Mediziner-Forum:
Welche Konsequenzen eine Veränderung bzw. Bearbeitung von Open Source-Software hat, wurde bereits in früheren Beiträgen erläutert. Bei „Copyleft”-Lizenzen wie z.B. der GPL hat dies zur Folge, daß die neu geschaffene Software, die auf einem unter der GPL laufenden Programm beruht, zwingend unter die GPL-Lizenz gestellt werden muß.
Geschäftsführer, die gegen Pflichten verstoßen, haften der GmbH für den entstandenen Schaden (§ 43 Abs. 3 GmbH-Gesetz). Diese gesetzliche Regelung schafft einen weiten Rahmen der persönlichen Haftung eines Geschäftsführers.
Wenn Sie Ihr Amt als Geschäftsführer niederlegen, haben Sie ein berechtigtes Interesse daran, nicht weiterhin als Verantwortlicher im Handelsregister eingetragen zu sein. Denn für die Vertragspartner gelten Sie weiterhin als Geschäftsführer und unterliegen weiter beispielsweise der Geschäftsführerhaftung (Weitere Informationen).
Der - im Gegensatz zu proprietärer Software - großzügigen Rechtseinräumung durch die General Public License (GPL) stehen auch bestimmte Pflichten gegenüber (siehe Beitrag in diesem Weblog). Dies sind z.B. die Pflicht zur Offenlegung des Quellcodes und die Beilegung des GPL-Lizenztextes.
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