Newsletterdienste, Spamvorwürfe und das Double-Opt-In-Verfahren
31. Oktober 2007 - RA Steinle LL.M.Unverlangte zugesandte Werbe-E-Mails stellen als sogenannter Spam eine unzumutbare Belästigung dar, die rechtlich mit Hilfe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Form von Abmahnungen bekämpft werden können. Ferner stellt das Zusenden von unerwünschten werbenden E-Mails einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
