Incoterms Gruppe D im Überblick
28. Februar 2008 - RA Dr. Schindler, Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtGruppe D “Ankunftsklausel” („delivered”): Verkäufer trägt Kosten und Risiken bis zum Eintreffen der Ware am Bestimmungsort. Für Importfreimachung ist jedoch - mit Ausnahme von DDP - der Käufer zuständig. Verkäufer hat damit das größte Risiko.
