Zum Informationsrecht des GmbH-Geschäftsführers
19. März 2008 - RA Dr. Schindler, Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtDie Hauptaufgabe des Geschäftsführers einer GmbH ist die Geschäftsführung. Was so offensichtlich klingt birgt in der Unternehmenspraxis mancherlei Probleme. Die Geschäftsführung durch den Geschäftsführer ist derart selbstverständlich, daß dies vom GmbH-Gesetz nicht eigens geregelt ist. Es ist jedoch in der Bezeichnung “Geschäftsführer” hinlänglich ausgedrückt.
