Einschränkung der Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen nach Insolvenzreife
5. Mai 2008 - RA Dr. Schindler, Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtAm 5. Mai 2008 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen II ZR 38/07 über die Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen nach Insolvenzreife. In diesem besonderen Fall wurde das Verhalten des Geschäftsführers als mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns angesehen und die Haftung eingeschränkt:
