Nutzung themenbezogener Domains durch Privatpersonen
28. November 2008 - RA Boltze, Wirtschaftsmediator (univ.)Im Zusammenhang mit der Registrierung und Nutzung von Domains hat das Landgericht Schwerin am 14.03.2008 entschieden (AZ 3 O 668/06), dass eine natürliche Person, die eine Domain zu einem bestimmten Thema hält, keine Berechtigung zur Nutzung der Domain hat, wenn eine juristische Person mit der gleichen thematischen Bezeichnung besteht.
