Ab nach Karlsruhe: Eine Abmahnung bitte…
27. März 2009 - Henning Wüst, MediatorKürzlich hatte ich über den arbeitsrechtlichen Dauerbrenner der fristlosen Kündigung wegen der Entwendung „geringwertiger“ Sachen (Stichwort: Bienenstich) berichtet. Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte Anfang Februar die ausserordentliche und fristlose Kündigung einer seit dem Jahr 1977 bei einem Arbeitgeber beschäftigten Kassiererin bestätigt. Sie hatte nach Ansicht des Gerichts zweimal ihr nicht gehörende Leergutbons unrechtmässig aus dem Kassenbüro [...]
