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Archive for Juni, 2009

Verzicht auf das Kündigungsrecht durch Ausspruch einer Abmahnung

26. Juni 2009 - RAin Kammer

Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen einer Pflichtverletzung bereits abgemahnt, kann er eine spätere Kündigung nicht mehr auf diese begangene Pflichtwidrigkeit stützen. Mit Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 145/07 hat das Bundesarbeitsgericht insoweit ausgeführt, durch die Abmahnung verzichte der Arbeitgeber zugleich auf das Recht zur Kündigung wegen der abgemahnten Pflichtwidrigkeit.

Voraussetzungen des Abfindungsanspruchs nach § 1a KSchG

5. Juni 2009 - RAin Kammer

Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn (1) der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, (2) der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist klagt und (3) der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor im Kündigungsschreiben auf die vorgenannten Anspruchsgrundlagen ausdrücklich hingewiesen hat.