Verzicht auf das Kündigungsrecht durch Ausspruch einer Abmahnung
26. Juni 2009 - RAin KammerHat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen einer Pflichtverletzung bereits abgemahnt, kann er eine spätere Kündigung nicht mehr auf diese begangene Pflichtwidrigkeit stützen. Mit Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 145/07 hat das Bundesarbeitsgericht insoweit ausgeführt, durch die Abmahnung verzichte der Arbeitgeber zugleich auf das Recht zur Kündigung wegen der abgemahnten Pflichtwidrigkeit.
