Beweisverwertungsvebote bei privater Internetnutzung am Arbeitsplatz
31. Juli 2009 - RAin KammerDie Frage der rechtmäßigen Beweisverwertung ist eng an die rechtmäßige Beweiserlangung geknüpft, da eine rechtswidrige Beweiserlangung grundsätzlich ein Beweisverwertungsverbot zur Folge hat. Bei der Frage, ob der Arbeitgeber befugt war, seinen Arbeitnehmer zu kontrollieren, ist zwischen unerlaubter und erlaubter privater Nutzung zu differenzieren.
