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Stand der GmbH-Novelle (1-Euro-GmbH)

Am 29. Mai 2006 hatte das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vorgestellt. Die Kernpunkte der Modernierung haben wir an anderer Stelle dargstellt [mehr]. Vor allem die Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000,00 EUR und die Einführung einer “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”, die als sog. “1-Euro-GmbH” diskutiert wird, fanden besonderes Interesse.

Am 23. Mai 2007 wurde der Regierungsentwurf vom Bundeskabinett beschlossen. Hierzu hat der Bundesrat am 6. Juli 2007 Stellung genommen . Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache Nr. 16/6140 vom 25. Juli 2007) in der Sitzung vom 20. September 2007 in erster Lesung beraten. Der Rechtsausschuss hat im Oktober 2007 beschlossen, eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur GmbH-Reform durchzuführen. Diese wird am 23. Januar 2008 stattfinden.

Wegen dieses späten Anhörungstermins ist mit einem Inkrafttreten im ersten Quartal 2008 nicht mehr zu rechnen. Nach derzeitigem Stand werden die Änderungen und Erleichterungen zu Beginn des zweiten Quartals 2008 eingeführt.


2. Januar 2008
RA Dr. Schindler, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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