SCHINDLER BOLTZE RAe
Partnerschaft

Staatlich anerk. Gütestelle

Tel.: (07 21) 98 96 38-0
Fax: 98 96 38-9 mail@schindlerboltze.de


Beratung

Engagement

Presse

Kosten der Beratung

Die Beratungsleistung der Kanzlei SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte erfolgt grundsätzlich aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Dabei sind die Möglichkeiten der Vergütung ebenso vielfältig wir die Tätigkeit Ihres Unternehmens. Selbstverständlich erhalten Sie nach dem ersten Beratungsgespräch und vor Beginn der Beratungsleistung ein Vergütungsangebot, das die zu erwartenden Aufgaben und den Umfang berücksichtigt.

Außergerichtliche Beratung Ihres Unternehmens

Grundsätzlich wird die Beratung stundenabhängig vergütet. Anders als beispielsweise beim deutschen Gebührenrecht (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG) erfolgt die Vergütung damit rein aufwandsabhängig.
Um Ihrem Unternehmen Preistransparenz zu gewähren und die Beratungskosten kalkulierbar zu halten, wird die Vergütung regelmäßig durch einen Höchstsatz begrenzt. In geeigneten Fällen können auch Pauschalen vereinbart werden.

Laufende Betreuung Ihres Unternehmens

Sofern Ihr Unternehmen laufend durch die Kanzlei SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte betreut wird, besteht die Möglichkeit, feste Beratungskontingente zu buchen. Den hierdurch entstehenden Kostenvorteil geben wir durch einen reduzierten Stundensatz unmittelbar weiter.

Vertretung in sonstigen Verfahren

In einigen Verfahren ist unsere Beratungsleistung an die gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gebunden. Die Prozeßkosten werden Ihnen im Rahmen einer Prozeßrisikoanalyse dargestellt.