Unternehmensgründung in Polen
Ihr Vorhaben, ein Unternehmen in Polen zu gründen, ist vielschichtig. Eine solide Basis auf dem Weg dorthin ist eine qualifizierte Beratung.
Ob Sie eine polnische GmbH (sp. z o.o..), eine offene Handelsgesellschaft (s.j.) oder eine Kommanditgesellschaft (s.k.) gründen wollen. Sie werden bereits in unserer deutschen Kanzlei umfassend nach polnischem Recht beraten. Dabei werden auch deutsche Vorgaben beachtet, wenn Sie beispielsweise eine ausländische Tochtergesellschaft zum Outsourcing oder als verlängerte Werkbank gründen wollen.
Die Kanzlei SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte ist auf das deutsche und polnische Wirtschaftsrecht spezialisiert. Mit Büros in Karlsruhe, Mosbach und Krakau sind wir grenzüberschreitend vor Ort. Wir verhandeln mit Ihren Kooperationspartnern, Notaren und Behörden polnisch. In unserem Kanzlei-Netzwerk Ostrecht® können wir auf weitere strategische Partner zurückgreifen und bieten Ihnen Fachkompetenz aus einer Hand.
Mit Marktkenntnis und Sicherheit begleiten wir Sie auf dem polnischen Markt.
Für Fragen und ein individuelles Angebot steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Darius O. Schindler gerne zur Verfügung.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Rufen Sie uns an: 0721/ 98 96 38- 0
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte
Partnerschaft
Staatlich anerkannte Gütestelle
